Die Fakten zum Steinbruch

140.000 LKW bis 2023 durchs Dorf

 

Laut BH-Bescheid soll die Fa. Koppensteiner bis 2023 abbauen dürfen. Das wären 140.000 Schwer-LKW durch unser Dorf, 60 Lkw täglich !

 

Verdoppelung der Gesamtfläche auf 75.000 m2

 

Bei Neueröffnung des Steinbruchs in Niederndorf würde sich die Gesamtfläche lt. Abbauplan der Fa. Koppensteiner auf 75.000 m2 verdoppeln. Es würde somit ein "Monsterkrater" enstehen.

 

Verdoppelung der Waldrodung auf 63.000 m2

 

Es ist vorgesehen, dass ca. 33.000 m2 an Waldgebiet bei Neueröffnung des Steinbruchs zum Opfer fallen sollen. Damit würde sich die bisherige Waldrodung des Steinbruchs auf über 63.000 m2 verdoppeln.

 

Auch am Samstag Betrieb erlaubt

 

Neben den Betriebszeiten Mo-Fr von 07:00 – 18:00 Uhr ist es der Fa. Koppensteiner durch den BH-Bescheid erlaubt, auch samstags von 07:00 bis 14:00 den Steinbruchbetrieb offen zu halten und Lkw Transporte durchführen. Das bedeutet für die Niederndorfer, dass selbst Samstags keine Ruhe herrscht, und mit weiteren Lkw Transporten mitten durchs Dorf zu rechnen ist, 14 Jahre lang und höchstwahrscheinlich darüber hinaus!

 

Nur 15 % Wasserbausteine

 

Obwohl seitens der Behörden und der Niederndorfer Gemeindeführung damit argumentiert wird, wie wichtig eine Neueröffnung des Steinbruchs für das öffentliche Interesse sei, geht aus dem BH-Bescheid hervor, dass nur ca. 15% an Wasserbausteinen gewonnen werden können. Mehr als 80% bestehen aus Schotter und Kies, von denen es in Tirol soviel gibt, dass die Versorgung auf Jahrzehnte sichergestellt sei. (z.B. durch die riesigen Mengen an Schotter und Kies aus dem Tiroler Brenner Basistunnel Projekt).

 

Unverkäufliche Baugründe & Verfall der Immobilienwerte

Mit Eröffnung des Steinbruches würde es Grundstücksverkäufern im Bereich Hölzelsau, Erler Strasse, Lindrain und hinteres Dorf unmöglich sein, neue Grundstücke zu verkaufen;  wer investiert wissentlich hunderttausende Euro um dann mit einem Steinbruch zu leben!?

Selbiges gilt für die Immobilienwerte; wenn der Steinbruch eröffnet hat, kann man davon ausgehen, dass Häuser auf der Stelle um 25-50% an Wert verlieren (je nach Nähe)!

 

Ungereimtheiten im BH Bescheid

 

Wer den BH-Bescheid genau durchliest, stellt schnell fest, dass viele Ungereimtheiten beinhaltet sind. Zum Beispiel wurden die wenigen Lärmmessungen unter der Annahme von genehmigten aber nicht betriebenen Anlagen gemacht (also bei NICHT laufenden Steinbruchetrieb). Als Ergebnis stellte der zuständige Sachverständige fest, dass der zu erwartete Lärmpegel sich so gut wie gar nicht, oder wenn auch nur in geringem Masse unterscheidet, im Prinzip von den derzeit herrschenden Umweltgeräuschen kaum wahrnehmbar sei -  mit anderen Worten: Bei vollen Steinbruchbetrieb ist es gleich laut, als heute ohne Steinbruch ! (siehe Bescheid S. 50-57). Gleichzeitig wird im Bescheid angeführt, dass bei einem Vorbrecher alleine schon ein Lärmpegel von 115 db (Dezibel) erwartet wird, die anderen Maschinen, wie Bagger, Förderbänder, etc. gar nicht mitgezählt. (Vergleiche dazu: Ein Düsenjet hat 125 db)

 

Fragwürdige Gutachten

 

Die BH-Bewilligung basiert auf fragwürdigen Gutachten! Z.B. Lärmgutachten: ... "es entstünde keine zusätzliche Lärmbelastung... der Lärm füge sich in den Umgebungslärm ein"! In welchen Umgebungslärm - ins Vogelgezwitscher!?

 

Nächste Feinstaubmessstelle in Kufstein

 

Obwohl mit Feinstaubemmissionen bei der Neueröffnung des Steinbruchs zu rechnen ist, und dieser sich wie ein "Teppich" je nach Windverhältnissen über Niederndorf niederlegen könnte, wird von einer eigenen Messstelle abgesehen und verweist auf die Feinstaubmessstelle in Kufstein, in der die Feinstaubmessungen bezüglich Niederndorf mit einbezogen sein sollen.

 

... -> 1996 --> 2002 --> 2016 --> 2023 --> 2030

 

Der Niederndorfer Steinbruchbetrieb sollte seit 1996 als für beendet erklärt werden. Vonseiten der Gemeinde wurde dies der Niederndorfer Bevölkerung seit den 70-iger Jahren immer wieder zugesagt. Das geht auch aus dem neuen Vertrag zwischen der Gemeinde Niederndorf und der Fa. Koppensteiner aus dem Jahre 2002 hervor, der unter Geheimhaltung der Öffentlichkeit abgeschlossen wurde. Der Vertrag aus 2002 beinhaltet die Absichtserklärung, eine Erweiterung oder Neueröffnung des Steinbruchs durch die Fa. Koppensteiner bis zum Jahre 2016 zu verlängern. Weiters ist es der Fa. Koppensteiner ermöglicht, die lt. Abbauvertrag genannte Höchstmenge von bisher 40.000 auf 60.000 Festkubikmeter pro Jahr anzuheben.

Lt. BH-Bescheid liegt eine Bewilligung des Steinbruchbetriebes bis 2023 vor, die eine weitere Verlängerung des vorliegenden Vertrages von 2016 bis 2023 ermöglicht. Dazu kommen die Interessen der Verpächter rund um den Steinbruch, in deren Grundbücher eine Erweitung der Abbauflächen bis zum Jahre 2030 eingetragen sind. Es ist mit höchster Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass es auch in den kommenden Jahren zwischen Gemeinde, Fa. Koppensteiner und Verpächter zu einer Verlängerung des Abbauvertrages bis zum Jahre 2023 und weit darüber hinaus unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Niederndorfer Bevölkerung - kommen wird.

 

Vertrag nur einseitig kündbar

 

Im Vertrag 2002 ist zwischen Gemeinde und Fa. Koppensteiner schriftlich vereinbart worden (Vertrag - Pkt. II), dass nur die Fa. Koppensteiner berechtigt ist, den Vertrag bis 2016 jährlich zu kündigen. Die Gemeinde Niederndorf hat ihrerseits auf ein jährliches Kündigungsrecht verzichtet. Bürgermeister und Gemeinderäte schieben die Verantwortung des Koppensteiner Vertrags von sich und bestreiten fahrlässiges Vorgehen, nachdem ja alles den Rechtsanwälten überlassen worden sei, die gleichzeitig auch für die Rechtsberatung der Fa. Koppensteiner tätig gewesen sind.

 

§ 28 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO)

 

(1) Die Mitglieder des Gemeinderates haben in der konstituie­renden Sitzung bzw. in der ersten Sitzung, an der sie teilneh­men, vor dem Gemeinderat zu geloben, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, ihr Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde und ihrer Be­wohner nach bestem Wissen und Können zu fördern. Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
(2) Der Bürgermeister und der (die) Bürgermeister-Stellver­treter haben vor dem Antritt ihres Amtes dem Bezirkshauptmann das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung zu leisten.

Akten nicht griffbereit

 

Obwohl die freie Bürgergemeinschaft mehrmals beim Bürgermeister vorgesprochen hat, waren die Akten nur teilweise oder gar nicht auffindbar, insbesondere war der Originalvertrag 2002, der zwischen Gemeinde und Fa. Koppensteiner abgeschlossen wurde nicht griffbereit und konnte nur als die eine oder andere Kopie vorgelegt werden.

 

Aufklärungsarbeit als "Schauspiel" bezeichnet

 

Obwohl es eigentlich die Pflicht des Bürgermeisters und der Gemeinderäte wäre, die Niederndorfer Bürger und Bürgerinnen über die Neueröffnung des Steinbruchs samt allen Konsequenzen für Mensch, Tier und Umwelt zu informieren, erklärt der Bürgermeister die Aufklärungsarbeit der freien Bürgergemeinschaft vor dem Gemeinderat und der Zuhörer als ein Akt des Schauspiels.

 

Gemeinderäte stellen sich unwissend

 

Während der letzten Gemeindesitzung vom 16.9.2009 stellte sich heraus, dass die meisten Gemeinderäte keine Ahnung über den Inhalt des BH-Bescheides hatten, ja den Bescheid nie in den Händen gehalten hätten, trotzdem der Bescheid schon seit 23.6.2009 bei der Gemeinde aufliegt. Auf die Frage, warum bei einer solchen wichtigen Angelegenheit, sich größtenteils keiner der Gemeinderäte über den entsprechenden Inhalt und Folgen des BH-Bescheids informiert habe, wurde damit geantwortet - Zitat: "Man hätte nicht für alles Zeit! ". Damit stellt sich generell die Frage für die GemeindebürgerInnen, mit welchem "Verantwortungsbewußten Handeln" es die Gemeinderäte vertreten können, uninformiert bzw. unwissend in wichtigen Belangen für die Niederndorfer Bevölkerung und deren Zukunft abzustimmen, wenn diese "dafür keine Zeit!" haben. 

 

Koppensteiner kauft Waldparzellen auf

 

Lt. Umfragen ist bekannt geworden, dass die Fa. Koppensteiner rund um den Steinbruch ein Waldgebiet nach dem anderen aufkauft. Jüngstes Beispiel: Die zum Zeitpunkt des BH-Beseides vom 22.6.2009 größte Waldparzelle eines Grundstückverpächters wird von der Fa. Koppensteiner gekauft, die Grundbucheintragungen sind noch im Laufen. Weitere Waldparzellen rund um den Steinbruch wurden von Koppensteiner schon übernommen.

 

Flut an Bestimmungen und Auflagen

 

Lt. BH-Bescheid ist die Fa. Koppensteiner aufgefordert, zahlreiche Bestimmungen und Aufforderungen einzuhalten, die in der Praxis kaum alle eingehalten werden können. Im BH-Bescheid geht jedoch nicht hervor, wie diese Auflagen seitens der Behörde kontrolliert werden sollen, damit sie auch erfüllt werden. Auch der Bürgermeister wusste nicht, wie man diese Kontrollen entsprechend durchführen könnte. Eine Umgehung ist deshalb in der Praxis höchstwahrscheinlich und vorprogrammiert !

 

Stillschweigen bei öffentlicher Gemeindeversammlung vom 25.6.2009, "Gradl"

 

Bei der öffentlichen Gemeindeversammlung vom 25.6.2009 Gasthof Gradl, wurde seitens der Niederndorfer Gemeideführung kein Wort bezüglich der geplanten Neueröffnung des Steinbruchs erwähnt. Bürgermeister und Gemeinderäte bewahrten Stillschweigen (Schweigepolitik) über das bevorstehende Vorhaben und das, obwohl der BH-Bescheid am 23.6.2009 dem Bürgermeister zugegangen ist. Es wäre die Pflicht des Bürgermeisters gewesen, sich zumindest einen Überblick über die lt. BH-Bescheid verbundenen Konsequenzen zu verschaffen, und auf diese wegen der Wichtigkeit gesondert hinzuweisen.

 

8. Feb. 2006

 

Bereits am 8. Februar 2006 wurde seitens der Gemeinde und der Fa. Koppensteiner versucht, die geplante Steinbrucheröffnung ehestmöglich durchzubringen. Damals wurden zahlreiche Sachverständige, Rechtsanwälte und Vertreter der Behörden zusätzlich eingeladen, um wichtige Befürworter des geplanten Projektes gegenüber einer kleinen Gruppe von Anrainern, teilweise eingeschüchterter Personen, zu haben. Die anfangs durchgeführte Besichtigung im Steinbruch und Erörterung des geplanten Vorhabens wäre sicher damit zu Ende gegangen, dass dem Projekt zugestimmt worden wäre und sich die Angelegenheit "Neuer Steinbruch in Niederndorf", wesentlich beschleunigt hätte. Dank zahlreicher Befürchtungen und Einwände durch die Anrainer über die Folgen einer Neueröffnung des Steinbruchs bezüglich Verkehr, Sicherheit, Gesundheit, Lärm- und Staubemmissionen sowie der gewaltigen Umweltzerstörung, wurde das Treffen der Herrschaften auf eine halbtägige Sitzung im Gemeindeamt ausgedehnt, wo die Bedenken genauer hinterfragt wurden. Es stellte sich heraus, dass eine unmittelbare Eröffnung des Steinbruchs nicht zugestimmt werden konnte, nachdem Behördenvertreter z.B. aus raumplanerischer und medizinischer Sicht keine Empfehlung für eine Neueröffnung abgeben konnten. Der Bürgermeister machte jedoch klar, dass man sich mit der Tatsache, dass ein neuer Steinbruch kommt, anfreunden sollte, und die Niederndorfer Bevölkerung dem nichts entgegenzusetzten hätte. Dementsprechend haben die dadurch eingeschüchterten Anrainer nur bedingt zugestimmt.

 

Breiter Unmut und Empörung...

 

Mittlerweile macht sich indes großer Unmut in der Niederndorfer Bevölkerung breit. Viele Gemeindebürger reagieren mit Empörung und sind enorm verärgert über das Vorgehen der Gemeindeführung sowie entschieden gegen eine Neueröffnung oder Erweiterung des Steinbruchs in Niederndorf. 

 

 

 



 






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